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   VG Minden, 17.04.2007 - 6 K 2467/06   

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VG Minden, 17.04.2007 - 6 K 2467/06 (https://dejure.org/2007,15846)
VG Minden, Entscheidung vom 17.04.2007 - 6 K 2467/06 (https://dejure.org/2007,15846)
VG Minden, Entscheidung vom 17. April 2007 - 6 K 2467/06 (https://dejure.org/2007,15846)
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Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Minden, 17.04.2007 - 6 K 782/06

    Krankenhausplan für Gütersloh muss in Teilbereichen neu festgestellt werden

    Auszug aus VG Minden, 17.04.2007 - 6 K 2467/06
    Nachdem die Beklagte diesen Widerspruch durch Bescheid vom 2.3.2006 als im hier interessierenden Umfang unbegründet zurückgewiesen hatte, erhob die Klägerin deswegen am 28.3.2006 Klage im zeitgleich mit dem vorliegenden Verfahren verhandelten Verfahren 6 K 782/06.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Tatbestand des zum Parallelverfahren 6 K 782/06 ergangenen Urteils, die Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens und der Verfahren 3 L 469/05, 6 K 691/06, 6 K 782/06 und 6 K 2162/06 sowie die jeweils beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten verwiesen.

    Die Kammer hat in ihrem heutigen Urteil zum Verfahren 6 K 782/06, auf das sie wegen der Einzelheiten Bezug nimmt, ausführlich dargelegt und begründet, dass die Beklagte das Begehren der Klägerin, selbst mit Planbetten für das Teilfachgebiet Unfallchirurgie im Krankenhausplan des Landes Nordrhein-Westfalen aufgeführt zu werden, mit dem an die Klägerin gerichteten Feststellungsbescheid vom 30.6.2005 zumindest wegen eines Begründungsdefizits, wenn nicht sogar wegen Ermessensnichtgebrauchs der Planungsbehörde rechtsfehlerhaft abgelehnt hat.

    Da es zwischen den Beteiligten nicht streitig ist, dass im Jahre 2005 im Gebiet der "Planungsregion H. " kein Bedarf an unfallchirurgischen Planbetten bestand, der über die mit dem Bescheid vom 28.6.2005 zu Gunsten des Beigeladenen festgestellten 30 Betten hinausgegangen wäre, hat die mit dem heutigen Urteil zum Verfahren 6 K 782/06 ausgesprochene Verpflichtung der Beklagten, den Antrag der Klägerin auf Aufnahme des T1.

  • BVerfG, 14.01.2004 - 1 BvR 506/03

    Zum Rechtsschutz des Konkurrenten bei der Aufnahme in den Krankenhausplan

    Auszug aus VG Minden, 17.04.2007 - 6 K 2467/06
    Die als solche statthafte Drittanfechtungsklage in Form der krankenhausrechtlichen Konkurrentenklage wegen Aufnahme eines anderen Krankenhauses insgesamt oder - wie hier - einer bestimmten Abteilung eines anderen Krankenhauses in den Krankenhausplan eines Landes, vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.1.2004 - 1 BvR 506/03 -, DVBl. 2004, 431 = NVwZ 2004, 718; Lorenz/Leimbach, Feststellungsbescheide im Krankenhausrecht als Verwaltungsakte mit Doppelwirkung/Drittwirkung, KH 2001, 236; Thier, Konkurrentenschutz im Krankenhausplanungsrecht, KH 2002, 808 (810, 812); ders., Krankenhausplanung und Konkurrentenschutz, KH 2004, 993; Seiler/Vollmöller, Die Konkurrentenklage im Krankenhausrecht, DVBl. 2003, 235 (236); Stollmann, Vorläufiger Rechtsschutz von Konkurrenten im Krankenhausrecht, NVwZ 2006, 425 f., die von der Klägerin zulässigerweise nicht etwa gegen den Krankenhausplan selbst oder gegen die Entscheidung des Ministeriums nach § 16 Abs. 5 Satz 1 KHG NRW, sondern gegen den gemäß § 8 Abs. 1 Satz 4 KHG, § 16 Abs. 6 Satz 2 KHG NRW allein rechtsbehelfsfähigen Feststellungsbescheid der Beklagten erhoben worden ist, vgl. BVerwG, z.B. Urteil vom 26.3.1981 - 3 C 134.79 -, BVerwGE 62, 86 = DVBl. 1981, 975 = NJW 1982, 710; VG Aachen, Urteil vom 30.6.1997 - 4 K 4509/94 -, m.w.N.; VG Minden, Urteil vom 31.1.2001 - 3 K 4579/98 -, ist auch im Übrigen zulässig.

    H. in den Krankenhausplan des Landes Nordrhein-Westfalen mit Planbetten im Teilfachgebiet Unfallchirurgie unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden, zwingend zur Folge, dass der an den Beigeladenen gerichtete, ihn begünstigende und damit die Klägerin gleichzeitig belastende Feststellungsbescheid, vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 14.1.2004 - 1 BvR 506/03 -, a.a.O., unter II 3 b bb (2); Lorenz/Leimbach, a.a.O.; Seiler/Vollmöller, a.a.O., S. 238 und FN 38, soweit er solche Planbetten zum Gegenstand hat, aufgehoben werden muss.

  • VG Minden, 17.04.2007 - 6 K 691/06
    Auszug aus VG Minden, 17.04.2007 - 6 K 2467/06
    In zwei weiteren am 17.4.2007 zeitgleich verhandelten Klageverfahren, an denen der Beigeladene beteiligt ist - 6 K 691/06 und 6 K 2162/06 -, hat sich die Trägerin des T1.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Tatbestand des zum Parallelverfahren 6 K 782/06 ergangenen Urteils, die Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens und der Verfahren 3 L 469/05, 6 K 691/06, 6 K 782/06 und 6 K 2162/06 sowie die jeweils beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten verwiesen.

  • VG Minden, 17.04.2007 - 6 K 2162/06
    Auszug aus VG Minden, 17.04.2007 - 6 K 2467/06
    In zwei weiteren am 17.4.2007 zeitgleich verhandelten Klageverfahren, an denen der Beigeladene beteiligt ist - 6 K 691/06 und 6 K 2162/06 -, hat sich die Trägerin des T1.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Tatbestand des zum Parallelverfahren 6 K 782/06 ergangenen Urteils, die Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens und der Verfahren 3 L 469/05, 6 K 691/06, 6 K 782/06 und 6 K 2162/06 sowie die jeweils beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten verwiesen.

  • VG Minden, 29.12.2005 - 3 L 469/05

    Eilanträge konkurrierender Krankenhäuser gegen das Städtische Klinikum Gütersloh

    Auszug aus VG Minden, 17.04.2007 - 6 K 2467/06
    Die 3. Kammer lehnte den vorläufigen Rechtsschutzantrag durch Beschluss vom 29.12.2005 - 3 L 469/05 - auf Grund einer Interessenabwägung ab.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Tatbestand des zum Parallelverfahren 6 K 782/06 ergangenen Urteils, die Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens und der Verfahren 3 L 469/05, 6 K 691/06, 6 K 782/06 und 6 K 2162/06 sowie die jeweils beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten verwiesen.

  • BVerwG, 26.03.1981 - 3 C 134.79

    Krankenhausbedarfsplan - Bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung -

    Auszug aus VG Minden, 17.04.2007 - 6 K 2467/06
    Die als solche statthafte Drittanfechtungsklage in Form der krankenhausrechtlichen Konkurrentenklage wegen Aufnahme eines anderen Krankenhauses insgesamt oder - wie hier - einer bestimmten Abteilung eines anderen Krankenhauses in den Krankenhausplan eines Landes, vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.1.2004 - 1 BvR 506/03 -, DVBl. 2004, 431 = NVwZ 2004, 718; Lorenz/Leimbach, Feststellungsbescheide im Krankenhausrecht als Verwaltungsakte mit Doppelwirkung/Drittwirkung, KH 2001, 236; Thier, Konkurrentenschutz im Krankenhausplanungsrecht, KH 2002, 808 (810, 812); ders., Krankenhausplanung und Konkurrentenschutz, KH 2004, 993; Seiler/Vollmöller, Die Konkurrentenklage im Krankenhausrecht, DVBl. 2003, 235 (236); Stollmann, Vorläufiger Rechtsschutz von Konkurrenten im Krankenhausrecht, NVwZ 2006, 425 f., die von der Klägerin zulässigerweise nicht etwa gegen den Krankenhausplan selbst oder gegen die Entscheidung des Ministeriums nach § 16 Abs. 5 Satz 1 KHG NRW, sondern gegen den gemäß § 8 Abs. 1 Satz 4 KHG, § 16 Abs. 6 Satz 2 KHG NRW allein rechtsbehelfsfähigen Feststellungsbescheid der Beklagten erhoben worden ist, vgl. BVerwG, z.B. Urteil vom 26.3.1981 - 3 C 134.79 -, BVerwGE 62, 86 = DVBl. 1981, 975 = NJW 1982, 710; VG Aachen, Urteil vom 30.6.1997 - 4 K 4509/94 -, m.w.N.; VG Minden, Urteil vom 31.1.2001 - 3 K 4579/98 -, ist auch im Übrigen zulässig.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2006 - 13 B 65/06

    Rechtmäßigkeit der Anweisung der numerischen Erhöhung von

    Auszug aus VG Minden, 17.04.2007 - 6 K 2467/06
    Das OVG NRW wies die dagegen erhobene Beschwerde der Klägerin durch Beschluss vom 6.4.2006 - 13 B 65/06 - (veröffentlicht bei juris) mit näheren Ausführungen zur Sache zurück.
  • VG Minden, 31.01.2001 - 3 K 4579/98

    Planungskonzept zur Fortschreibung des Krankenhausplans ; Aufnahme von

    Auszug aus VG Minden, 17.04.2007 - 6 K 2467/06
    Die als solche statthafte Drittanfechtungsklage in Form der krankenhausrechtlichen Konkurrentenklage wegen Aufnahme eines anderen Krankenhauses insgesamt oder - wie hier - einer bestimmten Abteilung eines anderen Krankenhauses in den Krankenhausplan eines Landes, vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.1.2004 - 1 BvR 506/03 -, DVBl. 2004, 431 = NVwZ 2004, 718; Lorenz/Leimbach, Feststellungsbescheide im Krankenhausrecht als Verwaltungsakte mit Doppelwirkung/Drittwirkung, KH 2001, 236; Thier, Konkurrentenschutz im Krankenhausplanungsrecht, KH 2002, 808 (810, 812); ders., Krankenhausplanung und Konkurrentenschutz, KH 2004, 993; Seiler/Vollmöller, Die Konkurrentenklage im Krankenhausrecht, DVBl. 2003, 235 (236); Stollmann, Vorläufiger Rechtsschutz von Konkurrenten im Krankenhausrecht, NVwZ 2006, 425 f., die von der Klägerin zulässigerweise nicht etwa gegen den Krankenhausplan selbst oder gegen die Entscheidung des Ministeriums nach § 16 Abs. 5 Satz 1 KHG NRW, sondern gegen den gemäß § 8 Abs. 1 Satz 4 KHG, § 16 Abs. 6 Satz 2 KHG NRW allein rechtsbehelfsfähigen Feststellungsbescheid der Beklagten erhoben worden ist, vgl. BVerwG, z.B. Urteil vom 26.3.1981 - 3 C 134.79 -, BVerwGE 62, 86 = DVBl. 1981, 975 = NJW 1982, 710; VG Aachen, Urteil vom 30.6.1997 - 4 K 4509/94 -, m.w.N.; VG Minden, Urteil vom 31.1.2001 - 3 K 4579/98 -, ist auch im Übrigen zulässig.
  • VG Minden, 17.04.2007 - 6 K 691/06
    In zwei weiteren am 17.4.2007 zeitgleich verhandelten Klageverfahren, an denen der Beigeladene beteiligt ist - 6 K 782/06 und 6 K 2467/06 -, hat sich die Trägerin des T1.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens und der Verfahren 3 L 455/05, 3 L 469/05, 6 K 782/06, 6 K 2162/06 und 6 K 2467/06 sowie die jeweils beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten verwiesen.

    Denn in dieser Summe sind Teilfachgebiete enthalten (Gefäß-, Unfall- und Viszeralchirurgie), die beim Krankenhaus der Klägerin nicht vorgehalten werden und die zudem einer von der Allgemeinchirurgie losgelösten eigenen rechtlichen Bewertung unterzogen werden müssen, wie schon die ausschließlich die Unfallchirurgie betreffenden Verfahren 6 K 782/06 und 6 K 2467/06 zeigen.

  • VG Minden, 17.04.2007 - 6 K 782/06

    Krankenhausplan für Gütersloh muss in Teilbereichen neu festgestellt werden

    Deswegen hat die Klägerin das zeitgleich mit dem vorliegenden Verfahren verhandelte Verfahren 6 K 2467/06 anhängig gemacht.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens und der Verfahren 3 L 469/05, 6 K 691/06, 6 K 2162/06 und 6 K 2467/06 sowie die jeweils beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten verwiesen.

    Denn die Klägerin hat den Bescheid der Beklagten vom 28.6.2005, der u.a. eine solche Bettenausweisung zu Gunsten des Beigeladenen zum Inhalt hat, zunächst rechtzeitig mit einem Widerspruch und nach dessen Zurückweisung mit der im Verfahren 6 K 2467/06 erhobenen Klage angefochten; weitere Planbettenzuweisungen im Teilgebiet Unfallchirurgie für ein Krankenhaus im Kreis H. sind nicht erfolgt.

  • VG Minden, 17.04.2007 - 6 K 2162/06
    In zwei weiteren am 17.4.2007 zeitgleich verhandelten Klageverfahren, an denen der Beigeladene beteiligt ist - 6 K 782/06 und 6 K 2467/06 -, hat sich die Trägerin des T1.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens und der Verfahren 3 L 455/05, 3 L 469/05, 6 K 691/06, 6 K 782/06 und 6 K 2467/06 sowie die jeweils beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten verwiesen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2007 - 13 A 1569/07

    Rechtmäßigkeit eines Widerspruchs gegen den eine Klinik betreffenden

    In zwei weiteren von der Trägerin des Sankt F. -Hospitals H. geführten Klageverfahren - 6 K 782/06 VG Minden / 13 A 1571/07 OVG NRW und 6 K 2467/06 VG Minden / 13 A 1572/07 OVG NRW - wendet sich diese gegen Feststellungsbescheide der Beklagten betreffend ihr Krankenhaus und betreffend das beigeladene Klinikum u. a. hinsichtlich unfallchirurgischer Betten.
  • VG Minden, 22.05.2007 - 6 K 2506/06

    Frührehabilitation beim Krankenhaus Versmold erneut auf dem Prüfstand

    vgl. VG Minden, Urteil vom 31.1.2001 - 3 K 4579/98 -, a.a.O., sowie Urteile vom 17.4.2007 - 6 K 691/06, 6 K 782/06, 6 K 2162/06 und 6 K 2467/06 -, jew. NRWE-Datenbank.
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